Die Lohnabrechnung, auch Gehaltsabrechnung genannt, muss vom Arbeitgeber per Gesetz für jeden Arbeitnehmer verpflichtend ausgestellt werden (§108 GewO). Sie beinhaltet die genaue Aufschlüsselung des Lohns bzw. Gehalts für einen bestimmten Zeitraum und dient der Nachvollziehbarkeit über die erfolgte Zahlung.
Inhalt der Lohnabrechnung
Die Gehaltsabrechnung muss bestimmte Angaben enthalten, die in § 108 Abs. 3 Satz 1 GewO festgelegt sind:
Allgemeine Angaben: Name und Anschrift des Arbeitgebers Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers Versicherungsnummer, Steuerklasse und Steuer-ID des Arbeitnehmers Beginn bzw. Ende der Beschäftigung Zeitraum der Abrechnung
Entgeltbestandteile (u.a.): Bruttolohn / Bruttogehalt ,Geldwerte Vorteile / Sachbezüge, Vermögenswirksame Leistungen, Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge, Steuerfreibeträge Kirchensteuerabzug ,Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers, Persönliche Abzüge, Aufwandsentschädigungen, Auszahlungsbetrag .